Grundidee des Gute-Kita-Gesetzes war es, für mehr Qualität bei der Kindertagesbetreuung zu sorgen, Eltern finanziell zu entlasten und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Eltern zu erleichtern. Der Personalschlüssel in Kindertagesstätten sowie die Ausstattung sollten verbessert werden. „Die ursprüngliche Fassung des von Familienministerin Giffey vorgelegten Gesetzes hätte diese Anforderungen noch erfüllen können“, sagt die IB-Präsidentin Petra Merkel. „Nachdem das Gesetz aber in der Länderabstimmung war, sind viele der guten − gemeinsam unter anderem mit Trägern und Verbänden − entwickelten Grundideen verwässert worden.“
„Bei der frühkindlichen Erziehung muss an zwei Schrauben gedreht werden“, so Petra Merkel. „Zum einen kann über eine Gebührenfreiheit versucht werden, dass mehr Kinder aus sozial benachteiligten Familien eine Kita besuchen. Zum anderen müssen die Einrichtungen der Kinderbildung und -förderung den gestiegenen pädagogischen Anforderungen gerecht werden. Dazu muss der Personalschlüssel erhöht werden“, fordert Petra Merkel. „Das Gute-Kita-Gesetz ist hier lediglich ein Anfang.“ Der IB fordert, parallel zu dem heute eingebrachten Gesetz auch die von Familienministerin Giffey geplante Offensive zur Gewinnung von Fachkräften unverzüglich auf den Weg zu bringen. Das Fehlen von Erzieherinnen und Erziehern ist eines der drängendsten Probleme. Deren Arbeitsbedingungen müssen deutlich attraktiver werden. Zu viele Erzieherinnen und Erzieher verlassen den einmal eingeschlagenen Berufsweg frühzeitig. Doch ohne motivierte und gut ausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Einrichtungen der frühkindlichen Bildung wird jede Qualitätsoffensive ins Leere laufen. Der IB schließt sich auch der Kritik an, dass die Finanzierung des Gute-Kita-Gesetzes nur bis 2022 sichergestellt ist. Hier müssten rechtzeitig die Weichen gestellt werden, damit planvoll an Qualitätssteigerungen in diesem Bereich weitergearbeitet werden kann.
Der IB betreibt bundesweit mehr als 150 Einrichtungen der Kinderförderung und -bildung mit rund 14.000 Kindern. Wenn das Gesetz jetzt wie vorgestellt in Kraft treten sollte, wären die Länder in der Pflicht, bessere Bedingungen für die Kinderbetreuung in ganz Deutschland zu schaffen.
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