Vor zehn Jahren, am 26. März 2009, hat Deutschland die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen unterzeichnet und sich damit noch einmal ausdrücklich dazu bekannt, dass auch Menschen mit Behinderungen in den „vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten“ kommen sollen. Nach Ansicht des IB gibt es bei der Umsetzung dieser Forderung auch bei uns in Deutschland noch viele Verbesserungsmöglichkeiten bei der Teilhabe von Menschen mit Behinderung.
„Die in der Konvention aufgestellten Forderungen bedeuten, dass wir die Inklusion von Menschen mit Behinderung tatkräftig angehen müssen“, sagt die Präsidentin des Internationalen Bundes, Petra Merkel. „Unser Ziel ist es, die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an der Gesellschaft zu fördern. Das betrifft sowohl das soziale Leben als auch die Integration in den Arbeitsmarkt. Deshalb sind wir beispielsweise der Ansicht, dass es Vielfalt bei den Angeboten zur Integration in den Arbeitsmarkt geben muss.“ Aktuell sind mehr als 300.000 Menschen mit Behinderung in einer Werkstatt beschäftigt. Der IB setzt sich dafür ein, dass diese Zahl sinkt und mehr Menschen mit Behinderung einen Arbeitsplatz auf dem ersten Arbeitsmarkt finden. „Das seit dem Jahr 2016 geltende Bundesteilhabegesetz war eine der größten Sozialreformen in der Geschichte unseres Landes“, stellt Petra Merkel fest, „und ist ein gute Grundlage für eine wirkungsvolle Inklusion. Als Folge des Gesetzes wird sich die Angebotslandschaft für Menschen mit Behinderung in vielen Bereichen deutlich verbessern“, ist sie überzeugt.
Die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen fordert auch einen barrierefreien Zugang zu Bildung und mehr Angebote im Bereich Arbeit und Beschäftigung. „Werkstätten sind für manche Menschen mit Behinderung notwendig und sinnvoll. Unserer Ansicht nach muss es aber Alternativen geben, um dem im Bundesteilhabegesetz garantierten Wunsch- und Wahlrecht auch Rechnung zu tragen“, so Petra Merkel. „Heute muss es um die Frage gehen, wie diese Menschen in den ersten Arbeitsmarkt integriert werden können. In den vergangenen zehn Jahren ist die Quote von Beschäftigten mit Schwerbehinderung lediglich von 3,9 auf 4,1 Prozent gestiegen. „Diese Entwicklung ist enttäuschend“, findet die IB-Präsidentin. Der Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderung ist nach wie vor eine Sonderwelt. Deutschland ist immer noch weit entfernt vom Ziel einer inklusiven Gesellschaft.
Die Vermittlungsquote der Werkstätten von Menschen mit Behinderung in den ersten Arbeitsmarkt liegt lediglich bei rund einem Prozent. Das Bundesteilhabegesetz bietet Möglichkeiten, die der IB mit seiner großen Erfahrung bei der Integration von Menschen mit völlig unterschiedlichen Vermittlungshemmnissen in den Arbeitsmarkt konsequent nutzen wird. Das Budget für Arbeit soll durch finanzierte Assistenzleistungen und Lohnkostenzuschüsse Anreize für Arbeitgeber schaffen, Menschen mit Behinderung einzustellen.
Die Behindertenrechtskonvention hat dazu beigetragen, dass wir mehr über Barrierefreiheit und Teilhabe diskutieren und die Ziele deutlicher werden. Nötig ist auch ein gesellschaftliches Umdenken. „Der IB wird weiterhin seinen Teil dazu beitragen, dass wir der inklusiven Gesellschaft näher kommen und Menschen mehr Teilhabe ermöglichen“, verspricht die IB-Präsidentin.