Anfang 2005 trat das neue Zuwanderungsgesetz in Kraft. Es hat das Gewirr von Zuständigkeiten und Zugangsberechtigungen für Deutschkurse abgeschafft, die Förderung liegt nun in einer Hand. Seit Januar 2005 haben alle Menschen, die rechtmäßig und auf Dauer nach Deutschland kommen, das Recht, hier einen Integrationskurs zu besuchen. Nach 600 Stunden Deutschunterricht und 30 Stunden Vermittlung von Kenntnissen von Rechtsordnung, Kultur und Geschichte Deutschlands sollen sie eine Prüfung absolvieren und das "Zertifikat Deutsch" erhalten. Einen Euro pro Stunde sollen sie selbst bezahlen, den Rest finanziert der Staat, und bei denen, die arbeitslos sind oder von Sozialhilfe leben, bezahlt er alles.
Der Internationale Bund hat im ersten Jahr des neuen Zuwanderungsgesetzes zahlreiche Teilnehmer in seinen Integrationskursen betreut.
Die Bilanz nach einem Jahr ist ernüchternd: Das Gesetz erfüllt nach Ansicht des IB bei weitem nicht die Hoffnungen, die an die neuen Regelungen geknüpft worden waren.
Zu den Kritikpunkten zählt unter anderem die Vergütung in Höhe von 2,05 Euro pro Teilnehmer und Stunde. Die früher übliche sozialpädagogische Begleitung, die wesentlich zum Integrationserfolg beigetragen hat, kann damit nicht mehr finanziert werden. Hinzu kommt, dass die Kosten für die Beratung der Teilnehmer, die Kursverwaltung und die Prüfungsorganisation zunächst überhaupt nicht erstattet wurden. Inzwischen erhalten die Anbieter von Integrationskursen zwar dafür sieben Euro pro Teilnehmer, die tatsächlichen Kosten belaufen sich aber auf rund 150 Euro.
Damit die Kosten gedeckt werden können, müssen qualifizierte Lehrer mit weniger Honorar zufrieden sein und die Kurse 20 bis 25 Teilnehmer haben. Das wiederum erschwert es besonders den Menschen, die bislang nur über eine geringe Bildung verfügen, erheblich, das Zertifikat zu erwerben.
Die nackten Zahlen belegen diesen Diskrepanz: Zwar haben nach Angaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Jahr 2005 rund 100.000 Zuwanderer entsprechende Integrationskurse begonnen. Die Abschlussprüfung haben jedoch gerade einmal 5000 Teilnehmer geschafft. Viele haben also die Kurse ohne ausreichende Deutschkenntnisse verlassen oder gar abgebrochen. Der gewünschte Integrationseffekt wird so jedenfalls nicht erzielt.
Der IB fordert daher deutliche Nachbesserungen, insbesondere mehr Unterricht für Zuwanderer, die langsam lernen, aber auch eine bessere Finanzierung der Kurse.
Bis Mitte des nächsten Jahres soll geprüft werden, inwiefern das neue Gesetz sein Ziel erreicht hat. Der IB wird sich dafür einsetzen, dass die Eingliederung zugewanderter Menschen aus vielen Ländern nicht an dem Zuwanderungsgesetz scheitert.