Existenz bestehender Freiwilligendienste in Gefahr


Der IB stellt mit großer Sorge fest, dass die Träger der Jugendfreiwilligendienste im aktuellen Gesetzentwurf entgegen früheren Zusicherungen nicht genannt sind. Außerdem droht eine Doppelstruktur, wie sie das Bundesjugendministerium eigentlich selbst verhindern wollte. Am vergangenen Donnerstag hatte die Bundesjugendministerin Dr. Christina Schröder den Gesetzentwurf offiziell vorgestellt.

Wenn dieses Gesetz Realität wird, steht ein wesentlicher Teil der zivilgesellschaftlichen Selbstorganisation in Frage.

Nach dem vorliegenden Entwurf bildet eine gemeinsame Vereinbarung zwischen Freiwilligem, Einsatzstelle und Bund die Grundlage des Bundesfreiwilligendienstes, der sich in vielen Punkten eng an die bestehenden Jugendfreiwilligendienste anlehnt. So soll der Einsatz vor allem "im sozialen, ökologischen und kulturellen Bereich sowie im Bereich des Sports und der Integration" liegen.

Für die ordnungsgemäße Durchführung des Bundesfreiwilligendienstes und die Mittelverwaltung sollen Zentralstellen zuständig sein, die von den Trägerorganisationen der Einsatzstellen gebildet werden können. Gehören Einsatzstellen und Träger keinem bundeszentralen Träger an, so soll bei der zuständigen Bundesbehörde eine eigene, zusätzliche Zentralstelle eingerichtet werden, die bisher nicht nötig war.

Die Option für die Einsatzstellen und ihre Träger, Zentralstellen zu bilden, kann die Institution der Träger nicht ersetzen. Die vorgesehene Zentralstelle für Träger und Einsatzstellen, die keinem bundeszentralen Träger angehören, prädestiniert geradezu einen Interessenkonflikt, wenn sie wie geplant bei der gleichen Behörde angesiedelt ist wie die für die Mittelbewilligung zuständige Stelle.

Die Struktur des Bundesfreiwilligendienstes spiegelt in vielen Punkten die Struktur des Zivildienstes wider und legt die Basis für einen staatlichen Freiwilligendienst, der den bestehenden Jugendfreiwilligendiensten FSJ und FÖJ nicht nur Konkurrenz macht, sondern sie mittelfristig in ihrer Existenz gefährdet. Bewährte Strukturen sowie ständig überprüfte und überarbeitete Qualitätsstandards der zivilgesellschaftlichen Bildungsträger im FSJ und FÖJ sind gefährdet.

Der IB fordert die Bundesregierung auf, den vorliegenden Gesetzentwurf dahingehend zu überarbeiten, dass die Freien Träger der Jugendfreiwilligendienste so in die Gestaltung des geplanten Bundesfreiwilligendienstes einbezogen werden, wie dies seit Jahrzehnten erfolgreich praktiziert wird.


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