FSJ muss wieder umsatzsteuerfrei werden!


Bürgerschaftliches Engagement von jungen Menschen wird unnötig verteuert / Viele Einsatzstellen können sich junge Helfer nicht mehr leisten

Das Problem schwelt seit 2004, in letzter Zeit beharren die Finanzbehörden aber immer häufiger darauf, dass auf Einsatzstellen im Rahmen des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) die Umsatzsteuer in voller Höhe von zurzeit 19 Prozent zu zahlen ist. Damit können sich vor allem kleine Einsatzstellen wie Kindergärten oder Behindertenwohngruppen die freiwilligen jugendlichen Helfer oft nicht mehr leisten. Denn sie haben nur die Wahl, entweder die Umsatzsteuer zusätzlich zu zahlen oder die umsatzsteuerpflichtigen Kosten durch eine aufwändige vertragliche Konstruktion mit dem Träger wenigstens zu reduzieren. Hinzu kommen weitere Verwaltungserschwernisse, die sowohl Einsatzstellen als auch Träger belasten. Dies gefährdet eine große Anzahl von Einsatzplätzen und ebenso die hohe Qualität der Umsetzung des FSJ. Denn wenn der Verwaltungsaufwand immer größer wird, bleibt weniger Zeit für die pädagogische Betreuung der Jugendlichen im FSJ und in den Einsatzstellen.

Auf der einen Seite propagieren und fördern Bundes- und Landesministerien und politische Parteien gesellschaftliches Engagement, Freiwilligendienste und Ehrenamt. Auf der anderen Seite wirkt das Bundesfinanzministerium darauf hin, dass der seit mehr als 40 Jahren erfolgreiche Freiwilligendienst für 16-27-Jährige wie eine gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung umsatzsteuerpflichtig wird. Das FSJ ist aber keine „Leiharbeit“, sondern ein Jahr, in dem junge Menschen sich sozial engagieren, um sich persönlich zu entwickeln und beruflich zu orientieren. Ähnlich wie die Zivildienstleistenden sind die „FSJler“ aus dem Krankenhaus, der Behindertenhilfe und Altenpflege sowie der Kinder- und Jugendhilfe gar nicht mehr wegzudenken. Das Freiwillige Soziale Jahr wird von Trägern organisiert. Sie vermitteln die Jugendlichen an passende Einsatzstellen und sorgen für eine pädagogische Betreuung, die unter anderem durch 25 Seminartage im Jahr sichergestellt wird. Außerdem kümmern sich Träger wie der IB und das DRK Volunta, die mit ca. 2.500 Freiwilligen über 50% der FSJler in Hessen betreuen, um die Sozialversicherung und die Auszahlung des Taschengeldes an die Freiwilligen.

Während vergleichbare Programme bspw. in Großbritannien von der Umsatzsteuer befreit sind, will das Bundesfinanzministerium den Satz „Jugendfreiwilligendienste sind von der Umsatzsteuer befreit“ nicht in die deutschen Steuergesetze aufzunehmen. Damit setzt Deutschland die EU-Richtlinie 132 zur Umsatzsteuer von 2008 nur unzureichend um und erschwert die Arbeit der Einsatzstellen und der Träger für fast 40.000 junge Freiwillige in Deutschland.

Es ist das falsche Signal, bürgerschaftliches Engagement, Einsatzbereitschaft und soziale Verantwortung politisch zu verteuern, zu erschweren und damit zu gefährden.


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