Gutes bewirken – auch über den Tod hinaus


Für viele Menschen ist es eine große Beruhigung, wenn sie wissen, dass sie für die Zeit nach ihrem Tod vorgesorgt haben und mit ihrem Testament sogar Gutes bewirken können. Über eine rechtzeige Regelung ihres Nachlasses können sie Einfluss auf die Zukunft nehmen. Dies gilt insbesondere auch für Angehörige mit Behinderung, die nach dem Tod versorgt sein sollen. Sie können von dem Guten, das Ihnen in Ihrem Leben widerfahren ist, etwas zurückzugeben. Über die Absicherung der Liebsten besteht auch immer die Möglichkeit, gemeinnützige Organisationen und Stiftungen testamentarisch zu bedenken. Bei alledem gilt: Allein der Wille des Erblassers oder der Erblasserin zählen!

Die IB-Stiftung

Menschen stärken und ihnen eine Zukunftsperspektive vermitteln – das treibt den IB an. Die rund 14000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des IB engagieren sich bundesweit in der Jugendhilfe, in der Senioren- und Familienarbeit, setzen auf Bildung, Inklusion und Hilfe zur Selbsthilfe, machen sich stark für Geflüchtete und beraten Menschen, die am Rande der Gesellschaft stehen – und das seit mehr als 70 Jahren. Die IB-Stiftung unterstützt dieses Engagement. Sie wurde im Jahr 2017 gegründet und trägt dazu bei, dass der IB seine wichtige Arbeit kontinuierlich und verlässlich leisten kann.

Vorsitzende des Stiftungssenats ist die frühere Bundestagsabgeordnete und langjährige Vorsitzende des Bundestags-Haushaltsausschusses Petra Merkel. Sie sagt: „Ich kann jedem Interessenten versichern, dass wir alle uns aktiv für eine bessere Zukunft für alle Mitglieder unserer Gesellschaft einsetzen wollen. Unsere Stiftung bietet jedem Menschen, Unternehmen, jeder Institution und Organisation die Möglichkeit, dem eigenen Engagement ein Gesicht zu verleihen. Als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts können wir in verschiedenen Funktionen tätig werden, beispielsweise als Dachstiftung für individuell gestaltete Treuhandstiftungen oder persönliche Stiftungsfonds.“

Erbschaftsratgeber mit weiteren Informationen

Die IB-Stiftung hat jetzt einen Erbschaftsratgeber aufgelegt, der in das Thema „Gutes tun über den Tod hinaus“ einführt. Bei Fragen stehen Expertinnen und Experten der IB-Stiftung gerne zur Verfügung. Sie können auch geeignete Fachanwälte in der Nähe empfehlen und beraten bei praktischen Fragen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Kontakt zur Stiftung:
Ronny Geißler (Geschäftsführer der IB-Stiftung)
Telefon: +49 69 94545-129


IB Süd Geschäftsführung Stuttgart

Zettachring 4
70567 Stuttgart

E-Mail: ib-sued@ib.de
Tel.: +49 711 6454-440
Fax.: +49 711 6454-442

Wir freuen uns auf Sie!

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