Springe zum Inhalt

IB fordert von Bundesregierung klares Bekenntnis zur inklusiven Unterstützung junger Menschen

Vorgeschlagene Kürzungen stehen im krassen Gegensatz zu bedarfsgerechter Versorgung

Ein Mann schiebt einen Jungen im Rollstuhl; beide lächeln sich an.
Der Internationale Bund (IB) warnt vor den Folgen geplanter Einsparungen in der Kinder- und Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe für junge Menschen. Foto: shutterstock

Frankfurt am Main, 23. April 2026. Der Internationale Bund (IB) protestiert auf das Schärfste gegen im Raum stehende pauschale Kürzungen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe (KJH) sowie der Eingliederungshilfe (EGH). Es ist inakzeptabel, dass isoliert von der Fachöffentlichkeit eine Arbeitsgruppe aus Bund, Ländern und kommunalen Spitzen ein „Vorschlagsbuch“ zum Thema erarbeitet hat. Dieses weist unter dem Titel eines „effizienten Ressourceneinsatzes“ Einsparpotenziale aus. 

Das vom Paritätischen Wohlfahrtsverband an die Öffentlichkeit gebrachte Papier berücksichtigt keine Folgewirkungen, missachtet UN-Konventionen und suggeriert bereits im Titel, dass bislang in KJH wie EGH weiträumig Mittel verschwendet wurden. Das Dokument lehnt außerdem die Zusammenführung der EGH für junge Menschen mit der KJH in Gänze ab und führt damit den gesamten Gesetzgebungsprozess ad absurdum.

Als freier Träger der Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit unterstützt der IB sowohl fachlich als auch strukturell eine bedarfsgerechte Entwicklung, insbesondere in KJH und EGH. Ein effektiver wie effizienter Mitteleinsatz ist für uns selbstverständlich. Dabei darf es aber weder zu Benachteiligungen von Leistungsberechtigten kommen noch zu einer Schwächung der Solidargemeinschaft. 

IB-Präsidentin Petra Merkel

Kürzungsvorschläge durchkreuzen Gesetzgebungsprozess

Besonders unverständlich wirkt das Papier vor dem Hintergrund des parallel laufenden Gesetzgebungsprozesses des Familienministeriums zur Zusammenlegung der Kinder- und Jugendhilfe mit der Eingliederungshilfe für junge Menschen. In dem Zusammenhang hatte das Ministerium Fachverbände aufgefordert, bis Mitte April 2026 eine Stellungnahme abzugeben. Diese Möglichkeit nutzte unter anderem der IB. Während die Verbände ihre Stellungnahmen einreichten, wurde durch Medienberichte das unabhängig vom offiziellen Reformprozess entstandene „Vorschlagsbuch“ bekannt. Es beinhaltet einschneidende Kürzungen, insbesondere in der KJH sowie der EGH. Die Erarbeitung erfolgte im Kanzleramt – ohne Wissen und Beteiligung der Fachöffentlichkeit. 

„Wir fordern, die Zusammenarbeit in der Verantwortungsgemeinschaft ernst zu nehmen und Einsparpotenziale, insbesondere im Bürokratieabbau, durch bundeseinheitliche Regelungen in den Blick zu nehmen, statt folgenschwere Einsparungen bei Leistungsberechtigten zu verfolgen“, so Petra Merkel.

IB Süd Geschäftsführung Stuttgart

Zettachring 4
70567 Stuttgart

E-Mail: ib-sued@ib.de
Tel.: +49 711 6454-440
Fax.: +49 711 6454-442

Wir freuen uns auf Sie!