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IB: Ganztag oder gar nicht!

Rechtsanspruch auf Nachmittagsbetreuung an Grundschulen gilt ab 2026 – Neue Regierung muss Visionen und Standards entwickeln


Essende Kinder in einer Schule des Internationalen Bundes

Essende Kinder in einer Schule des Internationalen Bundes (IB): Ab 2026 greift der Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz in Grundschulen. Foto: Bildhorizonte/Sören Carl

Der Internationale Bund (IB) fordert die neu zu wählende Bundesregierung auf, dem Thema Ganztagsbildung eine hohe Priorität einzuräumen. Ab 2026 greift der Rechtsanspruch für Kinder der ersten Klassen, danach jährlich aufsteigend. Doch noch ist aus Sicht des freien Trägers der Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit viel zu tun, um die Umsetzung erfolgreich zu gestalten.

"Wichtig ist, dass wir die Bildung über den ganzen Tag aus der Perspektive der Kinder gestalten. Das bietet die große Chance, Bildung neu zu denken! Die Schulverantwortlichen vor Ort übernehmen gemeinsam mit den Sozialträgern die Aufgabe der Persönlichkeitsentwicklung der Kinder. Wir brauchen eine Vision, die über Legislaturzeiträume hinaus gilt und die Entwicklung bundesweiter Qualitätsstandards vorantreibt", sagt IB-Präsidentin Petra Merkel.

Inklusion mitdenken, damit Schüler*innen mit und ohne Behinderungen voneinander lernen können

Auf der Bildungsmesse Didacta in Stuttgart veranstaltete der Internationale Bund gemeinsam mit weiteren Verbänden eine Diskussionsveranstaltung zum Thema, die großen Zuspruch fand. Dabei wurde deutlich, dass die Voraussetzung für eine erfolgreiche Umsetzung in einer guten, konstruktiven Kooperation zwischen Elternverbänden, Schulen, Bundesländern und Trägern wie dem IB besteht. Dies wiederum sollte gut von außen begleitet sein.

Der Fokus muss nach Meinung des Internationalen Bundes auf der Bildung der Kinder liegen - und nicht ausschließlich auf deren Betreuung. Auch das Thema Inklusion sollte von Anfang an mitgedacht werden. Nur dann können Schüler*innen mit und ohne Behinderungen gemeinsam aufwachsen und voneinander lernen.


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