IB unterstützt Vorschlag für einen Rechtsanspruch auf einen Freiwilligendienst


Der IB unterstützt den Vorschlag der Bundesregierung, für einen Rechtsanspruch auf einen Freiwilligendienst für junge Menschen. „Die Einführung eines Rechtsanspruchs für Freiwilligendienste könnte zu einer größeren gesellschaftlichen Anerkennung und Bekanntheit von Freiwilligendiensten führen und damit zur Stärkung von gesellschaftlichem Engagement beitragen“, unterstreicht Petra Merkel, Präsidentin des Internationalen Bundes (IB). Der IB ist bundesweit bei den Freiwilligendiensten der drittgrößte Träger.

Nach Einschätzung des IB könnten mit Hilfe eines Rechtsanspruches auch solche jungen Menschen einen Freiwilligendienst absolvieren, für die das derzeit aus finanziellen Gründen nicht möglich ist. Denn ein freiwilliges Jahr bedeutet aktuell noch den Verzicht auf eine bezahlte Arbeit, ein eigenes Einkommen und eine eigene Wohnung. Wenn junge Menschen das Recht hätten, sich ein Jahr lang in den Dienst der Allgemeinheit zu stellen, müsste man auch angemessen für ihren Unterhalt aufkommen.

Ende 2017 absolvierten bundesweit rund 15.000 Menschen in 3.000 Einsatzstellen einen Freiwilligendienst beim IB – das Interesse ist groß. Der IB kann jedoch im Rahmen der bisherigen Förderung nicht allen jungen Menschen einen Freiwilligendienst ermöglichen – unabhängig davon, ob sie sich aus dem In- oder Ausland bewerben. Gemeinsam mit dem Bundesarbeitskreis FSJ und weiteren verbandlichen Zentralstellen arbeitet der IB an einer Verbesserung der Rahmenbedingungen für Freiwillige, Träger und Einsatzstellen (siehe www.pro-fsj.de/positionen).

Für den IB sind die Freiwilligendienste wichtige Bausteine für bürgerschaftliches Engagement und den Erwerb non-formaler Bildung. Zentral ist dabei die freiwillige Entscheidung, einen Dienst in sozialen, ökologischen oder kulturellen Einrichtungen zu leisten und die Motivation des Einzelnen für einen Freiwilligendienst sowie die persönlichen Interessen und Erwartungen. Nur durch eine positive Erfahrung können Freiwilligendienste wirken und letztendlich auch einen Beitrag zur Lösung gesellschaftlicher Probleme leisten, wie zum Beispiel die Integration Benachteiligter.

„Völlig inakzeptabel ist die Forderung, Flüchtlinge und ein mögliches Aufenthaltsrecht an die Ableistung eines Freiwilligendienstes zu knüpfen. Dabei bliebe nicht nur die Freiwilligkeit und entsprechend die Motivation dieser Menschen bei ihrem Einsatz auf der Strecke“, stellt Petra Merkel fest. „Wenn es aber einen staatlich garantierten Rechtsanspruch auf einen Freiwilligendienst geben sollte, müsste sichergestellt werden, dass er auch für Flüchtlinge gilt. Bereits jetzt sind in unseren Freiwilligendiensten geflüchtete Menschen im Einsatz. Dies ist für diese Zielgruppe eine hervorragende Möglichkeit, sich zu betätigen und zu prüfen, ob die Tätigkeit während des Freiwilligendienstes auch für eine spätere Arbeit in Frage käme“, so die IB-Präsidentin.

Pressekontakt:
Dirk Altbürger
Tel. 069 94545112 u. 0171 5124323
dirk.altbuerger@ib.de


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