Der IB unterstützt den Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums, mit dem die öffentlich geförderte, berufliche Weiterbildung durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) auf Beschäftigte in Arbeit ausgedehnt wird. Bisher förderte die BA fast ausschließlich arbeitslose Menschen. „Der Rechtsanspruch auf öffentlich geförderte Weiterbildung auch für Beschäftigte ist ein wichtiger Schritt zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit – und eine Chance im Kampf gegen den Fachkräftemangel“, stellt die IB-Präsidentin Petra Merkel fest. „Lebenslanges Lernen ist seit Jahrzehnten eine Forderung der Bildungspolitik. Weiterbildung allerdings spielt noch keine große Rolle im Bewusstsein von Arbeitnehmern, Arbeitgebern und auch Gewerkschaften. Da hilft kein Lamentieren! Der Gesetzentwurf ist notwendig und wichtig - und bedeutet in der Umsetzung das Bohren dicker Bretter. Ein Bundes-Weiterbildungsgesetz, in dem klar geregelt wird, dass Beschäftigten einen Rechtsanspruch auf Weiterbildung und eine weitgehende Unterstützung durch den Arbeitgeber haben, wird immer notwendiger“, so Merkel.
Erwerbstätige Menschen sind heutzutage mehr denn je gefordert, ihre Qualifikationen dem sich rasant ändernden Arbeitsmarkt anzupassen. Die Digitalisierung und die Globalisierung bringen strukturelle Veränderungen mit sich. Wer seine Leistungs- und Beschäftigungsfähigkeit erhalten will, ist heutzutage auf Weiterbildungen angewiesen.
Mit dem vorliegenden Entwurf für ein „Qualifizierungschancengesetz“ werden die Beschäftigten mit den Herausforderungen des Strukturwandels nicht alleine gelassen.
Der IB ist bundesweit einer der größten gemeinnützigen Anbieter von beruflicher Weiterbildung in Deutschland. Er verfügt über jahrzehntelange Expertise im Bereich der Maßnahmen der Arbeitsmarktförderung. Seine selbstgestellte Aufgabe ist es, „Menschen zu helfen, sich in Freiheit zu entfalten, ihr Leben selbst zu gestalten, sich in die Gesellschaft einzugliedern, persönliche Verantwortung zu übernehmen und die gesellschaftliche Entwicklung tätig mit zu gestalten.“
„Wir alle wissen, dass das Arbeitsleben sowohl sinnstiftend als auch existenzsichernd ist. Der Verlust des Arbeitsplatzes hat immer weitreichende Folgen: Im Vordergrund steht oft das fehlende eigene Einkommen. Aber es besteht auch immer die Gefahr, dass der Anschluss an die Arbeitswelt verloren geht und die gefühlte Nutzlosigkeit zu psychischen Problemen führt. Deshalb ist es für eine Gesellschaft immer besser dafür zu sorgen, dass eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer ihre oder sein Stelle behält und auf dem aktuellen Stand des Wissens erledigen kann“, so Merkel.
Eine Kostenbeteiligung der Arbeitgeber ist aus Sicht des IB sozial- und unternehmenspolitisch absolut vertretbar und notwendig. Denn schließlich profitiert auch der Arbeitgeber von der Verbesserung der Leistungs- und Beschäftigungsfähigkeit seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Fachkräfte erhält man durch Ausbildung und durch Weiterbildung!
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