Kein Schlupfloch für Dumpinganbieter!


Die IB-Präsidentin Petra Merkel fordert Arbeitsministerin Andrea Nahles auf, dafür zu sorgen, dass der Mindestlohn in der Aus- und Weiterbildungsbranche künftig für alle Anbieter von Arbeitsmarktdienstleistungen gilt, die Aufträge von der Bundesagentur für Arbeit (BA) bekommen.

Die Bundesagentur hatte den Trägern diese Option in Aussicht gestellt. Nach Ansicht der BA gibt das die Rechtslage nach der Vergaberechtsreform her. Mehrere Urteile des Europäischen Gerichtshofes bestätigen diese Einschätzung der Situation.

Die Verbindlichkeit des Mindestlohns bei der Vergabe von Aufträgen durch die BA wäre ein Meilenstein gewesen: Ohne Angabe von Gründen hat die Bundesagentur für Arbeit jedoch darauf verzichtet. Damit kommen jetzt auch wieder solche Auftragnehmer zum Zug, die Dumpinglöhne zahlen. „Wir müssten unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in diesem Bereich wenigstens den Mindestlohn zahlen können – als Untergrenze. Und wir hatten gehofft, dass mit der Abwärtsspirale bei den Löhnen an dieser Stelle endlich Schluss ist. Wenn jetzt aber wieder Träger bei der Vergabe berücksichtigt werden, die ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht einmal den Mindestlohn zahlen und damit als vermeintlich kostengünstigere Anbieter Ausschreibungen gewinnen, ist das ein katastrophaler Rückschritt“, so Merkel. „Die Aussetzung der Verpflichtung, den Mindestlohn zahlen zu müssen, fördert  die unseriösen Anbieter von Dienstleistungen, die sich nicht um Arbeitnehmerrechte und faire Bedingungen für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kümmern. Das ist für uns nicht akzeptabel“, ist Merkel empört.

Der IB appelliert an das Bundesarbeitsministerium, sich des Themas erneut anzunehmen und für die Realisierung des Mindestlohns in der Aus- und Weiterbildungsbranche auch in diesem Bereich zu sorgen. „Für unseriöse Anbieter in der Bildungsbranche darf es kein Schlupfloch geben!“, fordert Petra Merkel.


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