Kinderrechte müssen auch für junge Flüchtlinge gelten


IB unterstützt Kampagne zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention

Mit der vorbehaltlosen Unterzeichnung der UN-Kinderrechtskonvention hat Deutschland Kinder unter besonderen Schutz gestellt. Alle Kinder? Nein, für 40.000 Flüchtlingskinder unter 18, bei denen die Behörden noch nicht entschieden haben, ob sie in Deutschland bleiben dürfen oder nicht, gelten diese Rechte nur mit Einschränkungen.


Der Internationale Bund (IB), einer der großen Freien Träger der Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit, betreut minderjährige Flüchtlingskinder in verschiedenen Einrichtungen bundesweit, so auch in einem großen Übergangswohnheim in Berlin-Marienfelde. IB-Präsident Bruno W. Köbele fordert, dass allen Flüchtlingskindern, wie anderen Kindern in Deutschland auch, der uneingeschränkte und gleichberechtigte Zugang zu Bildung gewährt wird. Finanzielle Überlegungen müssen hier hinter dem Grundrecht jedes Kindes auf Bildung zurückstehen.


Flüchtlingskinder müssen häufig überdurchschnittlich lange auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung warten. Kinder im schulpflichtigen Alter sind oft monatelang vom Schulbesuch ausgeschlossen. Staatliche Unterstützung für Schulmaterialien oder Schulausflüge fällt in der Regel deutlich geringer aus als bei anderen Kindern.
Der IB würdigt ausdrücklich die Bemühungen vieler Kommunen, trotz der gesetzlichen Hindernisse, jungen Flüchtlingen die bestmöglichen Startchancen für ihr Leben zu geben. Er fordert jedoch, die Gesetzeslage zu überprüfen, die Diskriminierungen von Flüchtlingskindern zu beenden und jedem Kind in Deutschland die gleichen sozialen Rechte zu gewähren.


Als langjähriges Mitglied der National Coalition für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention unterstützt der Internationale Bund die Kampagne „Jetzt erst Recht(e) für Flüchtlingskinder“, die sich für die Verbesserung der Situation von minderjährigen Flüchtlingen einsetzt.


Das Recht auf eine unbeschwerte und sichere Kindheit muss für alle Kinder in Deutschland gelten. 


IB Süd Geschäftsführung Stuttgart

Zettachring 4
70567 Stuttgart

E-Mail: ib-sued@ib.de
Tel.: +49 711 6454-440
Fax.: +49 711 6454-442

Wir freuen uns auf Sie!

Mail-Programm öffnen (sofern konfiguriert) oder E-Mail-Adresse anzeigen

Mail-Programm E-Mail