„Im günstigsten Fall sind Arbeitssuchende und die Mitarbeiter*innen der Bundesagentur für Arbeit Partner und arbeiten vertrauensvoll zusammen, dann stellt sich die Frage nach Sanktionen gar nicht“, reagiert die IB-Präsidentin Petra Merkel auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Dienstag. „Vertrauen kann sich aber nur entwickeln, wenn die individuellen Voraussetzungen des Arbeitssuchenden berücksichtigt werden. Das Fördern muss immer im Vordergrund stehen“, so Merkel.
Der IB begrüßt daher die Entscheidung aus Karlsruhe ausdrücklich. Bezüge im Rahmen von Hartz IV stellen auch immer eine Art Grundsicherung dar. Dass diese Grundsicherung nicht komplett versagt werden kann und Kürzungen nach dem Wegfall des Grundes sofort wieder beendet werden müssen, ist nach Ansicht des IB ein großer Fortschritt für die Schaffung des nötigen Vertrauensverhältnisses. „Als großer Bildungsanbieter wissen wir, dass auch Fördermaßnahmen immer individuell angepasst werden müssen“, bestätigt Petra Merkel. „Das heißt, dass alle Beteiligten auch immer genau hinschauen müssen, warum aus Sicht der Mitarbeiter*innen der Bundesagentur für Arbeit eine Kürzung des Arbeitslosengeld II in Frage kommt. In vielen Fällen kann man die Förderangebote sicher so gestalten, dass sie auch angenommen werden. Der IB steht als Ansprechpartner auch in diesem Bereich gerne zur Verfügung“, so Merkel.