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Jugendhilfe & Migration MAMoo MädchenApartments in Moosach

MAMoo bietet Mädchen und jungend Frauen 18 Apartments zur Vorbereitung auf eine eigenständige Lebensführung. Die IB-Angebotskette Inobhutnahme - Clearing - Wohnen wird durch MAMoo um eine teilbetreute und um eine sozialpädagogisch betreute Maßnahme nach § 13,3 SGB VIII erweitert.

Zentrale Aufgabe der Unterbringung ist die Verselbständigung. Die jungen Frauen werden auf eine autonome Lebensführung vorbereitet und auf ihrem Weg schrittweise sozialpädagogisch begleitet.

Die Wohngruppe gemäß § 34 SGB VIII bietet acht Plätze für Mädchen und junge Frauen ab 16 Jahren. Zehn weitere Plätze gemäß § 13 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 3 SGB VIII gibt es für junge heranwachsende Frauen ab 18 Jahren. Ein Apartment ist barrierefrei gestaltet und kann von einer Rollstuhlfahrerin bewohnt werden. Die MädchenApartments befinden sich im Stadtteil Moosach und sind sehr gut mit öffentlichen Verkerhsmitteln erreichbar. MAMoo bietet mit modernen, funktionalen und abgeschlossenen Wohneineiheiten den heranwachsenden Mädchen und jungen Frauen eine größtmögliche Privatsphäre. Die Mädchen und jungen Frauen erhalten Beratung und Unterstützung bei der allgemeinen Lebensführung, bei schulischen Angelegenheiten und dem Übergang in die Selbständigkeit. Die Aufenthaltsdauer in den MAMoos orientiert sich an den im Hilfeplan vereinbarten Zielen und erfolgt in Abstimmung mit den jungen Frauen, den pädagogischen Fachkräften und dem Kostenträger.

Zu den Voraussetzungen zählt zum einen das Alter der Mädchen und jungen Frauen. Für die Wohngruppe müssen die Mädchen 16 Jahre alt sein und für die Einzelapartments nach § 13.3 müssen sie 18 Jahre alt sein.  Außerdem muss die Aufnahme in MAMoo mit dem Kostenträger im Hilfeplan vereinbart werden.

Zielgruppe der MAMoo-WG (§34 SGB VIII) sind Mädchen und junge Frauen ab 16 Jahren. Die Beteuung in der Gruppe ermöglicht den Mädchen, erlernte Handlungsstrategien zu erproben, zu verfestigen und in ihren Alltag zu integrieren. MAMoo-Wohnplätze (§13.1 in Verbindung mit 13.3 SGB VIII) richten sich an junge Frauen ab 18 Jahren. Die angebotete sozialpädagogische Begleitung umfeasst im Wesentlichen die schulische/berufliche Unterstützung, die Unterstützung bei der Persönlichkeitsentwicklung und bei der gesellschaftlichen Integration und endet mit dem Umzug in die Selbständigkeit.

 

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